Luftbildfotografie mit der Fotodrohne

566 Drohnenflüge haben wir im Jahr 2023 zum Zwecke der Luftbildfotografie im Raum München absolviert!

Foto der Frauenkirche in München mit einer Drohne Blick auf die Frauenkirche aus Sicht einer Fotodrohne - genehmigte Drohnenfotografie des Luftfahrtbundesamtes - Gerhard Blank Drohnenfotograf München
Foto der Hypozentrale in München mit einer Fotodrohne Foto des Hypo Hochhauses in München, - Drohnenfotografie und Fotos aus der Drohne Gerhard Blank
Bild des Friedensengels in München Der Friedensengel mit einer Drohne fotografiert in München - Fotograf mit Drohne für Immobiilien und Architektur
Ansicht der Altstadt in München mit der Fotodrohne fotografiert Die Theatiner Kirche in München, nach Richtung Süden fotografiert. Mit Drohne und Fotodrohne darf ich bis 100m hoch im Stadtgebiet fotografieren. Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern liegt vor.
Drohnenfotografie über den Ammersee Blick über den Ammersee südlich von München, fotografiert mit einer Drohne - Gerhard Blank Fotograf in München
Drohnenfotografie der Zugspitze Blick über Garmisch Partenkirchen mit Zugspitze fotografiert mit einer Drohne - Architektur und Drohnenfotografie Gerhard Blank

Genehmigte Film & Fotoflüge nach §1 Abs. 2 Nr. 11 des Luftfahrtgesetzes des Luftamtes Südbayern bis 100m Höhe

Mit der Fotodrohne lassen sich kostengünstige Luftbildaufnahmen von Firmen oder Villenanwesen realisieren. Diese Art Fotoflüge sind in kurzer Zeit realisierbar, nahezu von überall aus zu starten und machen das Erstellen von professionellen Luftaufnahmen heute problemlos möglich. Ich bin Ihr Fotograf für Drohnenaufnahmen und Drohnefotos in München und Umgebung. Die Drohnenfotografie und das Filmen per Drohne ist heute nicht mehr weg zu denken. Ich fliege mit einer Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes die es mir ermöglicht, legal und ohne weitere behördliche Voraussetzungen zu fliegen und aus der Luft Foto - und Videoaufnahmen zu erstellen. Diese Genehmigung erlaubt Flüge bis 100m über Grund und bis 5 kg Fluggewicht. Beachten Sie als Auftraggeber aber bitte immer, dass letztendlich Sie die Verantwortung der Verwendung der entstandenen Aufnahmen übernehmen. Genehmigungen der evtl. Grundstückseigentümer oder Verwalter sind hier Voraussetzung sofern die Fotos gewerblich genutzt werden. 

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