499 Drohnenflüge haben wir im Jahr 2022 zum Zwecke der Luftbildfotografie im Raum München absolviert!
Genehmigte Film & Fotoflüge nach §1 Abs. 2 Nr. 11 des Luftfahrtgesetzes des Luftamtes Südbayern bis 100m Höhe
Mit der Fotodrohne oder dem ferngesteuerten Hubschrauber lassen sich kostengünstige Luftbildaufnahmen von Firmen oder Villenanwesen realisieren. Diese Art Fotoflüge sind in kurzer Zeit realisierbar, nahezu von überall aus zu starten und machen das Erstellen von professionellen Luftaufnahmen heute problemlos möglich. Ich fliege mit einer Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes die es mir ermöglicht, legal und ohne weitere behördliche Voraussetzungen zu fliegen und aus der Luft Foto und Videoaufnahmen zu erstellen. Diese Genehmigung erlaubt Flüge bis 100m über Grund und bis 5 kg Fluggewicht. Beachten Sie als Auftraggeber aber bitte immer, dass letztendlich Sie die Verantwortung der Verwendung der entstandenen Aufnahmen übernehmen. Genehmigungen der evtl. Grundstückseigentümer oder Verwalter sind hier Voraussetzung sofern die Fotos gewerblich genutzt werden.