Luftbildfotografie mit der Fotodrohne

499 Drohnenflüge haben wir im Jahr 2022 zum Zwecke der Luftbildfotografie im Raum München absolviert!

Blick auf die Frauenkirche aus Sicht einer Fotodrohne - genehmigte Drohnenfotografie des Luftfahrtbundesamtes - Gerhard Blank Drohnenfotograf München
Foto des O2 Towers in München, - Drohnenfotografie und Fotos aus der Drohne Gerhard Blank
Die ehemalige Telekom Verwaltung am Ostbahnhof in München - Fotograf mit Drohne für Immobiilien und Architektur
Das Siegestor in München mit der Fotodrohne fotografiert Das Siegestor in München, nach Richtung Süden fotografiert. Mit Drohne und Fotodrohne darf ich bis 100m hoch im Stadtgebiet fotografieren. Die Genehmigung der Regierung von Oberbayern liegt vor.
Die Baustelle des Max Gymnasiums in München wird regelmässig von uns mit der Drohne aus der Luft fotografiert - Gerhard Blank Fotograf in München
Eine Villa am See fotografiert mit einer Drohne - Architektur und Drohnenfotografie Gerhard Blank
Luftbild eines Bürogebäudes von oben mit Drohne aufgenommen. Ein Supermarkt in Garmisch Partenkirchen mit der Drohne aufgenommen - Gerhard Blank Fotograf für Architektur in München
Foto des Bayerischen Landtages in München Der Bayerische Landtag / Maximilianeum aus einer Hohe von etwa 80 m - Gerhard Blank Immobilienfotograf München

Genehmigte Film & Fotoflüge nach §1 Abs. 2 Nr. 11 des Luftfahrtgesetzes des Luftamtes Südbayern bis 100m Höhe

Mit der Fotodrohne oder dem ferngesteuerten Hubschrauber lassen sich kostengünstige Luftbildaufnahmen von Firmen oder Villenanwesen realisieren. Diese Art Fotoflüge sind in kurzer Zeit realisierbar, nahezu von überall aus zu starten und machen das Erstellen von professionellen Luftaufnahmen heute problemlos möglich. Ich fliege mit einer Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes die es mir ermöglicht, legal und ohne weitere behördliche Voraussetzungen zu fliegen und aus der Luft Foto und Videoaufnahmen zu erstellen. Diese Genehmigung erlaubt Flüge bis 100m über Grund und bis 5 kg Fluggewicht. Beachten Sie als Auftraggeber aber bitte immer, dass letztendlich Sie die Verantwortung der Verwendung der entstandenen Aufnahmen übernehmen. Genehmigungen der evtl. Grundstückseigentümer oder Verwalter sind hier Voraussetzung sofern die Fotos gewerblich genutzt werden. 

Druckversion | Sitemap
© © Gerhard Blank Fotograf & Fotostudio für Architektur, Werbung und Immobilien München