Terms & Conditions - Gerhard Blank Photography, Munich

AGB des Fotografen Gerhard Blank /  Luftbildmünchen.com
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr des Fotografen Gerhard Blank und Luftbildmünchen.com. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder 
vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Gebrauch des Auftraggebers, bzw. der auftraggebenden Agentur bestimmt. 
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde jeweils nur das einfache Nutzungsrecht  übertragen.  Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung und Rücksprache mit dem Fotgrafen.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte  übertragen worden sind. 
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung kann den Fotografen zum Schadensersatz berechtigen. Für Auftragsarbeiten wird zunächst eine Nutzung des entstandenen Bildmaterials von 24 Monaten eingeräumt. Längergehende Verwendungen oder eine pauschale Abgeltung aller Rechte können mittels eines sog. Buyouts verhandelt werden. Dieser muss vorher mit dem Fotografen vereinbart werden. 
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten oder werden extra aufgeführt. Sie sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber des Auftraggebers weist der Fotograf das Honorar in netto, zzgl. der jeweils gesetzlichen MwSt. aus
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des  Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten  anwaltlicher  Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekann Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 
Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte 
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur wenn nichts anderes vereinbart wurde und nur bei Vorsatz 
und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern ,Negativen oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen, bzw. der Einrichtung eines 
Ersatzfototermins.  Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Fotos nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials, bzw. der digitalen Speichermedien die er verwendet.
5. In der digitalen Fotografie können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den vorab vereinbarten gewerblichen Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. 
Eine weitere kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung. Eigentumsrechte werden nicht  übertragen.
2. Der Fotograf darf die entstandenen Filme und Fotos ausdrücklich im Sinne seiner eigenen PR, sowie als Archivmaterial zur weiteren Vermarktung unter Wahrung von evtl. Privatsphäre und/oder Persönlichkeitsrechten nutzen. Die Fotos kann er auf seiner eigenen Website, Social Media sowie in eigenen Broschüren, PDFs oder Flyern ohne die Angabe von Namen und Örtlichkeiten, bzw. unter Ausschluss  des direkten Bezugs zur  jeweiligen Person, Gegenständen oder Gebäuden verwenden. Im Falle einer Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesbezüglich ausdrücklich zu. Ein Widerspruch hat vorher und schriftlich zu erfolgen. Der Fotograf kann diesem Widerspruch  zustimmen.
3.Im Falle von abgebildeten Personen, Gegenständen und Gebäuden, die sich in Zusammenhang mit der Auftragsfotografie ergeben, versichert der Auftraggeber, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen, Gegenstände oder Gebäuden zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, haftet der Fotograf Gerhard Blank nicht und wird auch seitens des Auftraggebers vollumfänglich frei gestellt.
VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Notwendigkeiten rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, Umgebung und Zeit etc.).
VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so kann sich das Honorar 
des Fotografen erhöhen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, - entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein nicht eingehaltender Liefertermin berechtigt nicht zur Minderung, - Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen hieraus 
entstehen keine.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages kann je nach Kurzfristigkeit ein im Verhältnis angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden.
VIII. Datenschutz 
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln
IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein. 
Bei gewerblichen Auftragsarbeiten ist diese Genehmigung mit Auftragserteilung gegeben.
2.Für die Datenspeicherung verwende ich Festplatten oder DVD / CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten 
in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
3.In der digitalen Fotografie kann es im Vergleich zum digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist, als der des Fotografen. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Fotografie Gerhard Blank erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
XI. Änderungen
Anderslautende Vereinbarung als in diesen AGB aufgeführt, können zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen vereinbart werden, sie müssen vor Auftragsvergabe und im Einzelfall schriftlch vereinbart werden
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Gerhard Blank in München.
Die AGB gelten ab dem 03.09.2007

I. General Provisions

  1. The following General Terms and Conditions apply to all business transactions of photographer Gerhard Blank and Luftbildmuenchen.com. They are deemed accepted unless expressly objected to. Any special agreements deviating from these terms shall only be valid if confirmed in writing.

  2. Within the meaning of these GTC, “photographs” (Lichtbilder) include all products created by the photographer, regardless of technical form or medium (negatives, slides, prints, digital still images, videos, files, etc.).


II. Copyright

  1. The photographer retains copyright to all photographs in accordance with the German Copyright Act (UrhG).

  2. Photographs created by the photographer are intended solely for the use of the client or the commissioning agency.

  3. Unless otherwise expressly agreed in writing, only a simple (non-exclusive) right of use is granted. The transfer of usage rights to third parties requires a separate written agreement and prior consultation with the photographer.

  4. Usage rights are transferred to the client only after full payment of the agreed fee.

  5. Pursuant to § 60 UrhG, the client has no right to reproduce or distribute the photographs unless the corresponding usage rights have been granted.

  6. When the photographs are used, the photographer may require to be credited as the author, unless otherwise agreed. Any violation of the right to be credited may result in claims for damages.
    For commissioned work, a usage period of 24 months is granted initially. Extended usage or a full buyout of rights must be negotiated in advance and agreed upon in writing.


III. Fees, Retention of Title

  1. The production of photographs is subject to an hourly rate, daily rate, or agreed flat fee. Additional costs (travel expenses, model fees, allowances, props, laboratory and material costs, studio rental, etc.) are either included in a flat-rate offer or listed separately and must be borne by the client. Fees are quoted net plus applicable VAT.

  2. Payment is due within two weeks of receipt of the invoice unless otherwise stated. After a reminder, the client shall be in default. Offsetting or retention rights are only permissible in the case of undisputed or legally established claims. Reminder fees and legal costs shall be borne by the client.

  3. Delivered photographs remain the property of the photographer until full payment has been received.

  4. Complaints regarding artistic interpretation or technical design are excluded. The client is aware of the photographer’s style. If the client requests changes during or after production, additional costs shall be borne by the client. The photographer retains the right to compensation for work already performed.


IV. Liability

  1. The photographer shall only be liable for breaches of duty not directly related to essential contractual obligations in cases of intent or gross negligence.
    Liability for injury to life, body, or health, or for breaches of essential contractual obligations caused by culpable conduct, remains unaffected.

For damage to objects being photographed, templates, films, displays, layouts, negatives, or data, the photographer shall only be liable in cases of intent or gross negligence unless otherwise agreed.

In the event of loss or damage to images, negatives, or digital media, liability is limited to the creation of new images or the arrangement of a replacement shoot. Further claims are excluded. Items provided must be insured by the client against damage, loss, theft, and fire.

  1. The photographer shall store photographic works with due care but is entitled (though not obligated) to destroy archived material one year after completion of the assignment.

  2. The photographer is only liable for lightfastness and durability within the warranty conditions of the manufacturers of the photographic materials or digital storage media used.

  3. Minor color differences in digital photography may occur and do not constitute grounds for complaint.


V. Usage Rights / Personality Rights

  1. The client acquires only the agreed usage rights for the specified commercial purpose. Reproduction and distribution to third parties for private purposes are permitted. Any further commercial or public use requires prior written consent. Ownership rights are not transferred.

  2. The photographer is expressly permitted to use the created photographs and films for his own PR purposes and as archive material for marketing, while respecting privacy and personality rights. The images may be published on his website, social media channels, brochures, PDFs, or flyers without naming individuals or locations and without direct reference to the respective person, object, or building. By commissioning the photographer, the client expressly agrees to this. Any objection must be submitted in writing prior to assignment and may be accepted at the photographer’s discretion.

  3. If identifiable persons, objects, or buildings are depicted, the client guarantees that the necessary consent for publication, reproduction, and distribution has been obtained. The photographer shall not be liable for third-party claims arising from a lack of such consent and shall be fully indemnified by the client.


VI. Client’s Duty to Cooperate

The client must ensure that all information necessary for the execution of the assignment (directions, special requests, location details, timing, etc.) is provided in due time.


VII. Performance Disruptions, Cancellation Fees

  1. If the scheduled time for the assignment is significantly exceeded for reasons beyond the photographer’s control, the agreed flat fee may increase proportionally. If time-based billing is agreed, waiting time shall also be compensated unless the client proves no damage occurred. In cases of intent or negligence by the client, the photographer may claim damages.

  2. Delivery dates are only binding if expressly confirmed in writing. The photographer is only liable for delays in cases of intent or gross negligence. Delays do not entitle the client to price reduction or damages.

  3. Cancellations must be made in writing. Depending on how short notice the cancellation is, a reasonable cancellation fee may be charged.


VIII. Data Protection

Personal data required for business transactions may be stored. The photographer undertakes to treat all information obtained in connection with the assignment confidentially.


IX. Digital Photography

  1. The digitization, storage, and reproduction of photographs on data carriers of any kind require prior written consent. The author must always be credited. For commercial commissioned work, this consent is granted upon assignment.

  2. Data storage is carried out using storage media declared faultless within the manufacturer’s warranty. No liability is accepted for damage caused by transferring supplied data to the client’s computer system.

  3. Minor deviations in color or contrast may occur due to different monitor calibrations and do not constitute grounds for complaint.


X. Contractual Penalty, Damages

Any unauthorized commercial use, reproduction, distribution, or publication of image material without the consent of Gerhard Blank Photography shall result in a contractual penalty of twice the agreed usage fee per case, but at least €100 per image per case. Further claims for damages remain reserved.


XI. Amendments

Any agreements deviating from these GTC must be made in writing prior to assignment and on a case-by-case basis.

 
 
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