Versicherung und Genehmigung der Regierung von Oberbayern

Sehr geehrte Damen und Herren, - sollten Sie in irgendeiner Form der Meinung sein, sich über uns beschweren zu müssen und evtl. die Polizei anrufen zu wollen weil wir unserem Beruf nachgehen, dann darf ich Ihnen im Vorfeld evtl. ein paar Kleinigkeiten mit auf den Weg geben. Möglicherweise erübrigt sich dann für Sie das eine oder andere Telefonat mit einer Polizeidienststelle.

1. Jeder Fotoflug ist wie oben ersichtlich genehmigt und versichert.

 

2. Jeder Fotoflug wird im Vorfeld eines jeden Aufstieges bei der örtlichen Polizeidienststelle durch uns selbst an - und auch wieder abgemeldet - d.h. die örtliche Polizei weiss bereits von unserem Drohnenflug.

 

3. Wir üben mit dieser Tätigkeit ausschliesslich unseren Beruf aus und erfüllen Kundenwünsche.

Allermeist entstehen die Aufnahmen im Zuge einer Immobilienvermarktung.

 

4. Wir wissen sehr genau was wir in welcher Form abbilden dürfen und was nicht.

 

5. Wir haben klare Vorgaben hinsichtlich der Flughöhen und Örtlichkeiten an denen wir fliegen dürfen.

 

6. Sollte eine Drohne doch einmal über Ihrem Garten stehen, dann nicht etwa weil ich Ihren Garten

fotografiere oder gar Ihre Frau im Bikini, sondern weil ich in einem schrägen Winkel auf ein anderes Grundstück fotografiere - die sogenannte schräge Vogelperspektive.

 

7. Sollten doch einmal andere Grundstücke zu sehen sein, so werden diese bei einer Verwendung im Bedarfsfall verpixelt dargestellt. Mein Auftraggeber erwirbt im Übrigen die Nutzungsrechte an den Fotos und damit auch die Verantwortung für die Verwendung dieser Fotos.

 

8. Die Aufnahmen entstehen üblicherweise aus einer Höhe zwischen 30 und 100m ü.G. Auf diesen Weitwinkelaufnahmen sind in keinster Weise Autokennzeichen, Hausnummern oder gar  Gesichter zu erkennen - daher handelt es sich auch nicht um einen Eingriff in Ihre Privatsphäre.

 

9. Wir führen ein sog. Flugbuch, in diesem wird jeder Flug mit Datum und Uhrzeit erfasst und der Regierung von Oberbayern bei Bedarf vorgelegt.

 

10. Entgegen der aktuellen Gesetzeslage besitzt meine Drohne bereits jetzt schon ein Kennzeichen, damit Sie sich in einem Schadensfall an mich wenden können. 

 

Sollten Sie trotz all dieser Informationen immer noch das Bestreben haben die Polizei anzurufen, dann tun Sie das bitte gerne. Bitte aber immer Ihre örtliche Dienststelle und nicht etwa die Nummer 110, - diese ist für Notfälle gemacht und nicht für einen Drohnenflug, von dem diese Dienststelle ohnehin bereits durch mich informiert wurde. Sicher werden Sie verstehen, dass ich nicht alle möglichen Anwohner in der betroffenen Gegend im Vorfeld unterrichten kann nur weil ich Fotos produziere, die auf Google ohnehin wenn auch in geringer Qualität bereits verfügbar sind. 

Druckversion | Sitemap
© © Gerhard Blank Fotograf & Fotostudio für Architektur, Werbung und Immobilien München